Begehung
Betriebsärztlicher Dienst
Begehungen sind Besichtigungen von Arbeitsplätzen durch Verantwortliche des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebsärzt*innen, Sicherheitsingenieur*innen, Sicherheitsbeauftragte) gemeinsam mit dem Bereichsverantwortlichen. Der Personalrat ist zu beteiligen. Die Arbeitsplätze sollen in Hinblick auf Unfallgefahren, gesundheitliche Gefährdung und Belastung von Beschäftigten beurteilt werden.
Ziel der Begehungen ist das Erreichen eines möglichst hohen Standes der Arbeitssicherheit im Betrieb. Festgestellte Mängel der Arbeitssicherheit werden den Bereichsverantwortlichen gemeldet. Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt erhält bei den Begehungen zudem Informationen über die Arbeitsplätze, die für die Beurteilung von Belastungen und gesundheitlichen Gefährdungen notwendig sind. Dieses Wissen ist u. a. Grundlage für die Beratung von Beschäftigten und Vorgesetzten.
Neben diesen Begehungen werden bei speziellen Fragestellungen Arbeitsplatzbesichtigungen durchgeführt.
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