Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Betriebsärztlicher Dienst

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (UNI)

Beratung zur Umsetzung der Gefähr­dungsbeurteilung psychi­scher Belastung bieten die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an (Tel.: 3960120; E-Mail: betriebsarzt(at)med.uni-goettingen.de).

Grundlage eines wirksamen Arbeitsschutzes ist die Durchführung der Gefährdungs­beur­teilung, die darauf zielt, Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festzulegen und umzusetzen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – einem Teil der Gefährdungsbeurteilung – geht es um die Betrachtung von Ressourcen und Belastungen, die sich aus den Arbeitsinhalten und der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, dem sozialen Miteinander und der Zusammenarbeit sowie der Arbeitsstätte und -umgebung ergeben können. Letztendlich geht es um die Beantwortung der Frage

„Was muss passieren/können wir tun, damit es uns am Arbeitsplatz besser geht?“.

Die Beschäftigten (als Expert*innen für ihren Arbeitsplatz) sollten bei der Ermittlung der Gefährdungen und der Festlegung von Maßnahmen beteiligt werden.

Unterstützende Dokumente:

  • Erfassungsbogen in Anlehnung an die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychi­scher Belastung“ der GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
  • Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psych. Belastungen
  • Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung psych. Belastungen

Diese Dokumente finden sich als Download-Angebot am Seitenende und im GöGebS-Sharepoint https://sharepoint.uni-goettingen.de/zvw/s/GoeGebs/SitePages/Homepage.aspx unter dem Stichwort „Psychische Belastungen.

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (UMG)

Beratung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst (Tel. 39-60120) an.

Führungskräfte sind in ihrem Verantwortungsbereich für den Arbeitsschutz (= Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) ihrer Mitarbeiter*innen und damit auch für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verantwortlich. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist das Erarbeiten und Umsetzen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Neben den Gefährdungen durch Biostoffe, Gefahrstoffe, Strahlung, Lärm, schwere körperliche Arbeit etc. muss auch die psychische Belastung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen beurteilt werden.

Psychische Belastung ist (gemäß DIN ISO 10075-1) „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“. Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeits­bedingungen, von denen psychische Belastungen für die Beschäftigten ausgehen. Es geht ausdrücklich NICHT darum, das psychische Befinden, die Stressresistenz oder gar psychische Erkrankungen der Beschäftigten zu beurteilen.
Zu den Handlungsfeldern bei der Betrachtung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz gehören:

  • Arbeitsinhalte und -aufgabe
  • Arbeitsorganisation
  • Soziales Arbeitsumfeld / Zusammenarbeit
  • Arbeitsstätte und -umgebung
  • Neue Arbeitsformen

Der Fokus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung lässt sich in einer Frage zusammen­fassen:

Was muss passieren / was können wir tun, damit es uns am Arbeitsplatz besser geht?

Die Beschäftigten (als Expert*innen für ihren Arbeitsplatz) sollten bei der Ermittlung der Gefährdungen und der Festlegung von Maßnahmen beteiligt werden.

Unterstützende Dokumente:

Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollen folgende Unterlagen unterstützen:

  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Handreichung zur Umsetzung an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
  • Erfassungsbogen in Anlehnung an die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychi­scher Belastung“ der GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Diese Dokumente finden sich als Download-Angebot am Seitenende und im GöGebS-Sharepoint  https://sharepoint.uni-goettingen.de/zvw/s/GoeGebs/SitePages/Homepage.aspx  unter dem Stichwort „Psychische Belastungen.

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