Beratung
Betriebsärztlicher Dienst
Persönliche Beratung
u. a.:
- Fragen des Arbeitsschutzes, Fragen zu Infektionsschutz und Impfungen, Hautschutz, Strahlenschutz und zur persönlichen Schutzausrüstung
- bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz
- nach (oder während) längerer Arbeitsunfähigkeit
- in der Schwangerschaft
- bei Konfliktfällen am Arbeitsplatz
- ergonomische Beratung
Beratung von Vorgesetzten
u. a.:
- Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
- gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Mutterschutz
- Arbeitszeitgestaltung und Schichtpläne
- Rehabilitation und Eingliederung von Beschäftigten
- Suchtprävention und bei Suchterkrankungen von Beschäftigten
- Konflikte am Arbeitsplatz
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten
Reisemedizinische Beratung
Mitarbeitende der Universität Göttingen sind an internationalen Projekten beteiligt, die Reisen und längere Aufenthalte im Ausland erfordern. Der Betriebsärztliche Dienst bietet eine "Reisemedizinische Beratung" an, um Beschäftigte, insbesondere bei Reisen in tropische und subtropische Länder, im Hinblick auf medizinische Erfordernisse angemessen vorzubereiten.
Wenn Sie eine Dienstreise planen, stellen Sie sich bitte möglichst frühzeitig vor, um ausreichend Zeit für die Behandlung eventuell bestehender Vorerkrankungen und für Impfungen zu haben, die zum Teil Mindestabstände zu anderen Impfungen bzw. zum Reisebeginn erfordern. Damit wir Sie gezielt beraten können, benötigen wir möglichst genaue Informationen über Ihre Reiseumstände, wie Dauer, Art der Tätigkeit oder über einen im Anschluss geplanten Urlaub im Land. Sie können sich bereits vor dem Beratungsgespräch z.B. auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes Berlin über Ihr Reiseland informieren. Wir können dann die verbleibenden Fragen und Details leichter klären.
Den Termin können Sie unter der Telefonnummer 39-60120 vereinbaren. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass und ggf. Vorbefunde bei einer bestehenden Erkrankung sowie die Namen Ihrer Medikamente mit. Für die Beratung und die Kostenübernahme der Impfungen und ggf. erforderlichen Medikamente ist ein genehmigter Dienstreiseantrag erforderlich. Das gleiche Angebot gilt für Studenten, die im Rahmen des Studiums im Ausland tätig sind. Anstelle des Dienstreiseantrags ist eine Bescheinigung der Dienststelle erforderlich (Formblatt siehe unten).
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