Betreuung von Studierenden

Betriebsärztlicher Dienst

Studierendensprechstunde

Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst bietet Studierenden Beratung zu arbeitsmedizinischen Themen an, z. B. zum Infektions- und Hautschutz, bei krankheitsbedingten Einschränkungen und zum Mutterschutz. Reisemedizinische Beratungen bei studienbedingten Auslandsaufenthalten werden nach telefonischer Anmeldung durchgeführt.

Studierendensprechstunde

  • telefonische Anmeldung: 0551 3960120
  • Ebene 3, Flur 12, Raum 700
  • freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Impfungen für Studierende

Der Betriebsärztliche Dienst bietet Studierenden der Universitätsmedizin alle arbeitsmedizinisch indizierten Impfungen an. Studierende aller Fakultäten erhalten bei studienbedingten Auslandsaufenthalten (z. B. bei Exkursionen) nach reisemedizinischer Beratung und Untersuchung die erforderlichen Impfungen.

Impfsprechstunde

  • keine Anmeldung erforderlich
  • Ebene 3, Flur 14, Raum 742
  • Freitags von 7:45 bis 12:00 Uhr
  • Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit!

Mutterschutz für Studentinnen aller Fakultäten der Georg-August-Universität Göttingen

Seit 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen. Ziel des Mutterschutzgesetzes ist, schwangere und stillende Studentinnen und ihre (ungeborenen) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die durch das Studium (z.B. Praktika, Kurse) entstehen können. Zugleich soll eine Fortführung des Studiums ermöglicht werden, sofern nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. Die Georg-August-Universität Göttingen ist verpflichtet, die Schwangerschaft von Studentinnen und Mitarbeiterinnen in gleicher Weise an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden.

Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte möchten dabei unterstützen, den Mutterschutz für Studentinnen umzusetzen und zugleich die ggf. dadurch bedingten Einschränkungen beim Studium möglichst gering zu halten. Dies gelingt in der Regel unter Berücksichtigung der Mutterschutzgesetzgebung und der individuellen Situation der schwangeren Studentin in Abstimmung mit Kurs- und Praktikumsleitern.

Einen ersten Überblick zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen in der Universitätsmedizin und der Universität Göttingen und weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zum Mutterschutz für Studentinnen“.

Das könnte Sie auch interessieren

Folgen Sie uns