Impfung
Betriebsärztlicher Dienst
Impfungen werden bei arbeitsmedizinischer Indikation kostenfrei beim Betriebsärztlichen Dienst angeboten.
Vor der Durchführung einer Schutzimpfung hat die Ärztin bzw. der Arzt die Pflicht, den Impfling über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären, damit er*sie über die Teilnahme an der Impfung entscheiden kann. Um eine möglichst umfassende Aufklärung zu gewährleisten, liegen ab sofort schriftliche Aufklärungsbögen zu den einzelnen Impfungen in der Betriebsärztlichen Abteilung aus.
Wir bitten Sie, sich diese Informationen vor der Impfung durchzulesen. Bleiben danach noch Fragen, können Sie diese im Gespräch mit einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt persönlich klären. Danach bitten wir Sie um eine schriftliche Einwilligung zur Impfung.
Impfsprechstunde
Es werden Beratungen zu empfohlenen Grundimmunisierungen und erforderlichen Auffrischimpfungen durchgeführt. Arbeitsmedizinisch indizierte Impfungen werden angeboten – soweit sie nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung vorgesehen sind.
Impfsprechstunde
- keine Anmeldung erforderlich
- Aufzug B3, Ebene 3, Flur 14, Raum 742
- freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit!
- Bitte füllen Sie für jede Impfung die jeweilige Einverständniserklärung aus, die in der Wartezone ausgelegt ist.
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