Flusssäureverätzung

Betriebsärztlicher Dienst

Flusssäureverätzungen der Haut – und darunter ist jede Kontamination der Haut mit Flusssäure zu verstehen – sind besonders heimtückische Verätzungen. Nicht in jedem Fall kommt es initial zu Symptomen. Manchmal setzt der Schmerz erst mit einer Verzögerung von Stunden ein. Das Ausmaß des Gewebeschadens ist anfangs meist nicht abschätzbar.

Deshalb sollte jede Flusssäureverätzung unverzüglich einem Arzt vorgestellt werden!

Flusssäureverätzungen sind vermeidbar!

Was tun bei Flusssäureverätzung?

Als Erstmaßnahme sollte die Haut – wie bei anderen Verätzungen auch – 15 bis 20 Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser gespült werden. Dabei ist darauf zu achten, dass umliegendes Gewebe nicht durch die Spülflüssigkeit kontaminiert wird. Benetzte Kleidung muss entfernt werden. Anschließend kann – auch vom Laien – ein 2,5- bis 5%iges Calciumgluconat-Gel aufgetragen werden.

Immer D-Arztvorstellung!

Bei Flusssäureverätzungen, die über Spritzer hinausgehen, sollte umgehend der Notarzt verständigt werden! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Giftinformationszentrum-Nord unter Telefon 0551 19240.

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