Stichverletzung oder Schleimhautkontamination

Betriebsärztlicher Dienst

Eine Exposition – und damit ein Infektionsrisiko – liegen vor, wenn Blut oder anderes potentiell infektiöses Material in den Körper gelangt. Dies ist durch Stich oder Schnitt mit kontaminierten Nadeln, Instrumenten oder anderen spitzen Gegenständen möglich. Eine Gefährdung stellt auch ein Kontakt von potentiell infektiösem Material mit Schleimhäuten (z.B. Augen, Mund oder Nase) oder nicht intakter Haut (durch Verletzung oder Hautkrankheiten) dar. Bei einer Kanülenstichverletzung sollte Folgendes beachtet werden:

  • Verstärkung der Blutung (Druck auf das umliegende Gewebe ohne zu quetschen für > 1 Minute und Desinfektion > 5 Minuten bei Verletzungen oder alleinige Desinfektion bei Kontamination
  • Parallel: Falls keine aktuelle Hepatitis B-, C- und HIV-Serologie des "Spenders" vorliegt: Blutabnahme einer weißen Serum-Monovette beim "Spender". Die Blutabnahme erfolgt nach Einwilligung der Patientin*des Patienten. Bei Nichteinwilligungsfähigen wird von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen. Die Probe wird zum D-Arzt mitgenommen.
  • Unfalldokumentation und Abnahme von Ausgangslaborwerten beim D-Arzt, Weiterleiten der "Spender"-Blutprobe zum Schnelltest auf Hepatitis B, C und HIV ins Zentrallabor (Notfallbeleg 3), das Ergebnis wird telefonisch mitgeteilt.
  • Konsil Betriebsärztlicher Dienst, außerhalb der Dienstzeiten auf der ZNA: Beratung über Maßnahmen zur Postexpostionsprophylaxe (möglichst innerhalb von wenigen Stunden beginnen) und zu Laborkontrollen in Abhängigkeit vom Impfstatus und dem Risiko der Exposititon
  • Laborkontrollen entsprechend der Empfehlung vom Konsil beim Betriebsarzt (z.B. nach 4 Wochen und 3-6 Monaten)

Kontakt

Stellv. Leiter Betriebsärztlicher Dienst

Kai Martin Stamer

 Kai Martin Stamer

Kontaktinformationen

  • Facharzt für Arbeitsmedizin, Betriebsarzt

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