Wer sind wir?
Beim Betriebsärztlichen Dienst ist ein Team aus drei Betriebsärzten, vier Betriebsärztinnen und neun arbeitsmedizinischen Assistentinnen beschäftigt.
Betriebsärzt*innen sind Ärzt*innen mit einer Zusatzausbildung im Fachbereich Arbeitsmedizin. Sie haben Stabsstellenfunktion, sind der Betriebsleitung direkt unterstellt und arbeiten unabhängig entsprechend der arbeitsmedizinischen Fachkunde. Sie sind beratend tätig, haben also keine Weisungsbefugnis.
Betriebsärzt*innen unterliegen – wie andere Ärzt*innen auch – der ärztlichen Schweigepflicht, auch dem Arbeitgeber gegenüber.
Für wen sind wir zuständig?
Die Mitarbeiter*innen des Betriebsärztlichen Dienstes sind für die arbeitsmedizinische Betreuung aller Mitarbeiter*innen der Universitätsmedizin Göttingen und der Georg-August-Universität Göttingen zuständig.
Zudem besteht ein Betreuungsangebot für Studierende.
Welche Aufgaben erfüllt der Betriebsärztliche Dienst?
Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören u. a.:
- die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich der Einstellungsuntersuchungen
- die Beratung von Arbeitnehmern und Vorgesetzten in allen Belangen der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes
- die regelmäßige Begehung von Arbeitsplätzen
- die Durchführung von arbeitsmedizinisch relevanten Impfungen (immer freitags von 07:45 bis 12:00 Uhr)
- die Unterstützung von Beschäftigten und Vorgesetzten bei der Eingliederung von leistungsgewandelten Beschäftigten (Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM)
- die Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Schulungen und Vorträge zu Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung
- die Unterstützung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Betriebsärztlichen Abteilung,
- die hausärztliche Betreuung von Mitarbeitern/innen zu übernehmen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen oder auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen